Arzneimittelschnellinformationen (ASI)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat u. a. die gesetzliche Aufgabe, Arzneimittelrisiken zu erfassen und zu bewerten. Ziel der beim BfArM etablierten Arzneimittelschnellinformation (ASI) ist es, Fachkreise in die Erfassung von Arzneimittelrisiken mit einzubeziehen, indem diese bereits über erste Anhaltspunkte möglicher Risiken informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, durch gezielte Beobachtung und genaue Fallberichte zur Aufklärung des vermeintlichen Arzneimittelrisikos beizutragen. Damit dienen die ASI letztlich dazu, die Bewertung des Arzneimittelrisikos auf eine möglichst breite Erkenntnisbasis zu stützen.

Die ASI informiert daher nicht erst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf ein bestimmtes Arzneimittelrisiko, sondern bereits zu einem Zeitpunkt, in dem die Verursachung der beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch ein bestimmtes Arzneimittel nicht völlig unwahrscheinlich ist (Anfangsverdacht). Die frühzeitige Information der Fachkreise darf daher nicht bereits als abgeschlossene Bewertung von Nutzen und Risiko mißverstanden werden. Neben diesen Verdachtsfällen berichten die ASI auch über Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken und über die Zulassung von Arzneimitteln, die eine herausragende Bedeutung für die Arzneimitteltherapie haben können.

Das Archiv der Arzneimittelschnellinformationen finden Sie hier.