Unerwünschte Arzneimittelwirkung melden
Chargenrückruf
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Chargenrückruf
Berichtsbogen zur Meldung von Chargenrückrufen durch Pharmaunternehmen zur Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt. Pharmaunternehmen melden der AkdÄ Rückrufe, bei denen eine gesundheitliche Gefährdung des Patienten zu erwarten ist. Der Hersteller beschreibt das Risiko und die erforderlichen Maßnahmen. Die AkdÄ sichtet die gemeldeten Chargenrückrufe, klärt unter Umständen den Text mit dem Hersteller noch einmal ab und gibt die derart standardisierte Mitteilung an das Deutsche Ärzteblatt weiter.
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 05.01.2018