Drug Safety Mail 2017-01

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 10.01.2017

Publikation des Paul-Ehrlich-Instituts: Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen nach Checkpoint-Inhibitoren aus Deutschland

Die derzeit in der EU zugelassenen Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab (Yervoy®), Nivolumab (Opdivo®) und Pembrolizumab (Keytruda®) werden in bestimmten klinischen Situationen eingesetzt zur Behandlung maligner Erkrankungen wie dem Melanom, dem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom, dem Nierenzellkarzinom und dem Hodgkin-Lymphom. Checkpoint-Inhibitoren verstärken die körpereigene Abwehr von Tumorzellen, indem sie über verschiedene Wege verhindern, dass die Immunabwehr durch bestimmte Tumorzellen „abgeschaltet“ wird. Wegen ihres Wirkmechanismus weisen diese Arzneimittel ein anderes Nebenwirkungsprofil auf als herkömmliche Therapien. Durch überschießende Immunreaktionen können sie neben häufigen Symptomen wie Fieber und Hautreaktionen auch zu Entzündungen des Darms, der Leber, der Hirnanhangsdrüse, der Nieren und der Lunge führen.

In einer Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) wurden insgesamt 956 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Checkpoint-Inhibitoren aus dem deutschen Spontanmeldesystem analysiert. Die gemeldeten Reaktionen spiegeln weitgehend das bekannte Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffe wider. Darüber hinaus wird aber auch über Einzelfälle kardiotoxischer Reaktionen wie Myokarditis und Kardiomyopathie berichtet. Fallberichte zu Panzytopenie und Agranulozytose, die bislang nicht als bekannte Nebenwirkungen gelten, werden vom PEI als neues potenzielles Risikosignal beurteilt.

Die Fachkreise werden gebeten, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Checkpoint-Inhibitoren zu melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil dieser neuen Substanzklasse gewonnen werden können.