Drug Safety Mail 2020-20

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 27.03.2020

Bedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln – Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit

Um Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln während der Corona-Epidemie zu vermeiden und eine adäquate Behandlung von Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ärzte um Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Die Arzneimittelverordnung insbesondere bei chronisch kranken Patienten sollte wie gewohnt fortgeführt werden (z. B. mit einer N3-Packung), um unnötige Arztbesuche zu vermeiden.
  • Auf zusätzliche Privatrezepte sollte möglichst verzichtet werden, damit Arzneimittel Patienten zur Verfügung stehen, welche diese Mittel dringend benötigen.