Drug Safety Mail 2020-22

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 01.04.2020

AMK informiert: Schreiben des BMG zur mengenbeschränkten Abgabe vom Paracetamol

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert über ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Vermeidung von Versorgungsengpässen bei Paracetamol-haltigen Arzneimitteln im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie:

  • Apotheken sollen therapeutische Alternativen prüfen und Paracetamol-haltige Arzneimittel nur abgeben, wenn keine Alternativen infrage kommen. Es sollen nur für den akuten Behandlungsfall benötigte Mengen abgegeben werden.
  • Ärzte sollen verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in medizinisch notwendigen Packungsgrößen verordnen.

Kürzlich bat das BMG darüber hinaus um eine bedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln, um Versorgungsengpässe während der Corona-Epidemie zu vermeiden (vgl. Drug Safety Mail 2020-20).