News 2021-30

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 07.09.2021

07.09.2021 – Stellungnahme der AkdÄ zu Erenumab (neue wissenschaftliche Erkenntnisse (§ 14): Migräne-Prophylaxe) (Aimovig®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Erenumab (neue wissenschaftliche Erkenntnisse (§ 14): Migräne-Prophylaxe) (Aimovig®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Für eine Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebiets von Erenumab hat der pU am 11.01.2021 eine erneute Nutzenbewertung wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragt. Die Neubewertung bezieht sich unter Einbeziehung der Studie HER-MES auf Patientinnen und Patienten, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt.

Die Studie zeigt relevante Unsicherheiten hinsichtlich des Designs. Bei ähnlicher Effektivität von Erenumab gegenüber Topiramat weisen die Daten auf eine klinisch relevante Vermeidung von Nebenwirkungen hin.

Insgesamt sieht die AkdÄ für Erenumab in dieser Indikation einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Erenumab (Aimovig®):