News 2021-44

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 06.12.2021

06.12.2021 – Stellungnahme der AkdÄ zu Teriflunomid (neues AWG: schubförmig remittierende Multiple Sklerose, 10–17 Jahre) (Aubagio®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Teriflunomid (neues AWG: schubförmig remittierende Multiple Sklerose, 10–17 Jahre) (Aubagio®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Die AkdÄ sieht für Teriflunomid für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ≥ 10 bis < 18 Jahre mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose (RRMS) sowohl für Patienten, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte Kinder/Jugendliche, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist wie auch für Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie einen Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Teriflunomid (Aubagio®):