Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für Duvelisib im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit rezidivierter oder refraktärer chronischer lymphatischer Leukämie nach mindestens zwei vorherigen Therapien nicht belegt.
Da die erforderlichen Daten nicht eingereicht wurden, kann ein Zusatznutzen für Duvelisib in der vorliegenden Indikation nicht belegt werden. Der Beurteilung des IQWiG wird deshalb zugestimmt.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
© Bundesärztekammer, Bereich Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 07.06.2022