Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 17.09.2021
Rote-Hand-Brief zu Mitem® 20 mg (Mitomycin): Anwendungseinschränkung bei intravenöser Gabe
Wegen eines Qualitätsmangels, der ein mögliches Risiko für Patienten zur Folge haben könnte, wird die Anwendung von Mitem® 20 mg (Mitomycin) zur intravenösen Gabe eingeschränkt:
- Mitem® 20 mg – Pulver zur Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslösung oder Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Lösung zur intravesikalen Anwendung – darf bis auf Weiteres nicht zur intravenösen Gabe angewendet werden.
- Bei der intravesikalen Anwendung besteht nach derzeitiger Einschätzung kein Risiko für Patienten.
Im Rahmen eines fortlaufenden Stabilitätsprogamms wurden Spezifikationsabweichungen bei zwei Chargen von Mitem® 20 mg festgestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Chargen betroffen sind. Mitem® 20 mg wird intravenös angewendet bei kolorektalem Karzinom, Leberzellkarzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom, Ösophaguskarzinom, Zervixkarzinom, nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom sowie Pankreaskarzinom. Intravesikal wird es angewendet zur Rezidivprophylaxe bei oberflächlichem Harnblasenkarzinom nach transurethraler Resektion.