Chargenrückruf

Pharmazeutische Unternehmer melden der AkdÄ Chargenrückrufe, bei denen eine gesundheitliche Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu erwarten ist, und beschreiben das Risiko und die erforderlichen Maßnahmen. Die AkdÄ sichtet die gemeldeten Chargenrückrufe, klärt unter Umständen den Text mit dem pharmazeutischen Unternehmer noch einmal ab und gibt die derart standardisierte Mitteilung an den Deutschen Ärzteverlag zur Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt weiter.

Berichtsbogen zur Meldung von Chargenrückrufen durch pharmazeutische Unternehmer zur Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt

Stand: August 2022