Informationen zur UAW-Meldung und zum UAW-Berichtsbogen
- Meldung von Nebenwirkungen an die AkdÄ während der COVID-19-Pandemie Wir möchten Sie darüber informieren, dass die AkdÄ auch in der gegenwärtigen Situation Verdachtsmeldungen über Nebenwirkungen erfasst, bewertet und an andere zuständige Stellen weiterleitet.
- Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen Hinweise zum Ausfüllen des Berichtsbogens (neue Version Juli 2010).
- Was geschieht mit den Meldungen an die AkdÄ?
- Artikel: Jetzt einfach und schnell zu melden(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 107, Heft 30, 30.07.2010)Der Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die AkdÄ wurde grundlegend überarbeitet.
- Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 21, 25.05.2007)Der Leitfaden soll das bereits etablierte UAW-Meldesystem der verfassten Ärzteschaft auch für Pädiater und pädiatrisch tätige Ärzte besser nutzbar und damit die Arzneimitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen sicherer machen.
- Informationen zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise der AkdÄ für pharmazeutische Unternehmer zur Bearbeitung von Follow-up-Anfragen