Handelsname: Gazyvaro®
Anwendungsgebiet
Obinutuzumab ist zugelassen zur Behandlung von Patienten mit
- follikulärem Lymphom (FL)
- in Kombination mit Chemotherapie, gefolgt von einer Obinutuzumab-Erhaltungstherapie bei nicht vorbehandelten Patienten mit einem Therapieansprechen
- in Kombination mit Bendamustin, gefolgt von einer Obinutuzumab-Erhaltungstherapie, bei Patienten, die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem Rituximab-haltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden
- chronischer lymphatischer Leukamie (CLL)
- in Kombination mit Chlorambucil bei nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten, die aufgrund von Begleiterkrankungen für eine Therapie mit einer vollständigen Dosis von Fludarabin nicht geeignet sind. (Stand: Oktober 2017)
Stellungnahmen der AkdÄ
Nutzenbewertungs- Verfahren (Beginn) | Anwendungsgebiet Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. | Fazit der AkdÄ Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA. | Stellungnahme der AkdÄ (Stand) |
---|---|---|---|
follikuläres Lymphom, nicht vorbehandelte Patienten (Kombinationstherapie) | Ausgehend von der gesetzlichen Vorgabe (§ 35a Absatz 1 Satz 10 SGB V) gilt der Zusatznutzen eines Orphan Drug bereits durch die Zulassung als belegt. |
|