Gemeinsame Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zum Handel mit Arzneimitteln über illegale Internetapotheken

Der Handel mit Arzneimitteln über illegale Internetapotheken stellt weltweit ein zunehmendes Problem dar. Neben Arzneimitteln gegen Übergewicht, Haarausfall und Erektionsstörungen werden häufig Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial, aber auch Anabolika und antivirale Arzneimittel über das Internet bezogen. Auf diesem Wege beschaffte Arzneimittel weisen oft mindere Qualität auf, sind gefälscht oder enthalten nicht deklarierte Wirkstoffe, deren Anwendung mit hohen Risiken behaftet ist (1). Kontrolluntersuchungen des Zentrallabors Deutscher Apotheker haben dies bestätigt (2). Der Internationale Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen (International Narcotics Control Board) schätzt, dass es sich in den USA bei 50 Prozent der über illegale Internetapotheken bezogenen Arzneimittel um Fälschungen handelt (3). Die EU-Kommission stuft die Situation in Europa inzwischen als dramatisch ein (4). Laut Zollstatistik betrug die Zahl der beschlagnahmten gefälschten Arzneimittel an den Außengrenzen der EU im Jahr 2006 2,7 Millionen Einheiten und war gegenüber dem Vorjahr bereits um 384 Prozent gestiegen. Hauptursprungsländer der sichergestellten Produkte waren Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate und China (5). Den Postsendungen werden häufig Scheinrezepte ausländischer Ärzte beigefügt. Durch fehlende zollamtliche Deklaration entgehen die Sendungen häufig der Einfuhrkontrolle. In manchen Warenbegleitpapieren werden die Adressaten nur als "Begünstigte" und nicht als Rechnungsempfänger bezeichnet, um eine Beschlagnahme durch den Zoll zu verhindern.

Bestellungen von Arzneimitteln über illegale Internetapotheken sind aus folgenden Gründen mit Risiken behaftet:

  • Die der Sicherheit dienenden Instrumente der ärztlichen Verschreibungspflicht und der Apothekenpflicht für Arzneimittel werden unterlaufen. Ärztliche Konsultation und Diagnosestellung werden häufig durch Internetfragebögen ("Cyberdoctors") vorgetäuscht (6). Ein direkter Arzt-Patient-Kontakt kommt nicht zustande.
  • Bestellungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind auch Minderjährigen möglich.
  • Eine pharmazeutische Qualitätskontrolle der ausgelieferten Arzneimittel einschließlich geeigneter Versandmaterialien (z. B. Kühlboxen) erfolgt nicht.
  • Gebrauchsinformationen können vollständig fehlen oder sind in fremder Sprache abgefasst und daher für den Patienten nicht verständlich (7).
  • Haftungsrechtliche Ansprüche der Patienten können meist nicht geltend gemacht werden, da der Ort der Internetapotheke nicht angegeben und der Versandweg verschleiert wird (8).

Aus der unkontrollierten Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel erwächst eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Dies gilt besonders für Opioidanalgetika und Psychopharmaka. Todesfälle durch über das Internet bestellte Arzneimittel waren in den Vereinigten Staaten Anlass für Gesetzesinitiativen (Ryan Haight Act) zur Kontrolle des stetig zunehmenden Internethandels mit Arzneimitteln (9). Das Gesetz ist nach dem 19-jährigen Schüler Ryan Haight benannt, der an einer Überdosis Vicodin® (Hydrocodon/Paracetamol) verstarb, die er sich illegal über eine Internetapotheke bestellt hatte.

Angesichts der Gefahren durch den unkontrollierten Erwerb über das Internet und die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Kontrolle durch Angehörige der Heilberufe sehen die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker die dringende Notwendigkeit einer internationalen Übereinkunft zur Gefahrenabwehr, beginnend im europäischen Rahmen; die Bundesrepublik Deutschland könnte hier federführend sein.

Literatur
1. AMK Information: Li-Da Schlankheitskapseln. Pharm Ztg 2007; 151: 96.


2. Tawab M, Reinhardt M, Flamme D, Schubert-Zsilavecz M: Arzneimittel per Mausklick: Zweifelhafte Qualität. Pharm Ztg 2007; 152: 24–7.


3. Report of the International Narcotics Control Board for 2005:

www.incb.org/incb/annual_report_2005.html. United Nations, New York 2006, E/INCB/2005/1. Zuletzt geprüft: 28. August 2007.


4. EU-Kommission veröffentlicht Statistiken über vom Zoll im Jahr 2006 beschlagnahmte gefälschte Waren:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/735&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de. Reference: IP/07/735, Brüssel, 31. Mai 2007, zuletzt geprüft: 29. August 2007.


5. European Commission, Taxation and Customs Union: Summary of community customs activities on counterfeit and piracy: Results at the european border – 2006:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/counterf_comm_2006_en.pdf. Zuletzt geprüft: 28. August 2007.


6. Report of the International Narcotics Control Board for 2006:

www.incb.org/incb/en/annual_report_2006.html. United Nations, New York 2007, E/INCB/2006/1. Zuletzt geprüft: 28. August 2007.


7. Unites States General Accounting Office: Internet Pharmacies: Some pose safety risks for consumers:

www.gao.gov/new.items/d04820.pdf. Juni 2004, GOA-04-820, zuletzt geprüft: 28. August 2007.


8. FDA: Power Point presentation of July 22, 2004: The path of the Canadian generic drugs. In: Buyer beware: The danger of purchasing pharmaceuticals over the internet. Hearings before the permanent subcommittee on investigations of the Committee on Governmental Affairs. United States Senate. One hundred eighth congress. Second session. Washington: U.S. Government Printing Office, 2004; 364.


9. Ryan Haight internet pharmacy consumer protection act of 2005:

www.govtrack.us/data/us/bills.text/109/h/h840.pdf. 109th Congress, 1st Session, H. R. 840; February 16, 2005, zuletzt geprüft: 28. August 2007.