Zu den Aufgaben der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gehören
die Erfassung, Dokumentation und Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW).
Die AkdÄ möchte Sie regelmäßig zu speziellen Fragen der Arzneimittelsicherheit
informieren und hofft, Ihnen damit wertvolle Hinweise für den Praxisalltag geben zu
können.
Schöllkraut (Chelidonium majus) enthält das Alkaloid Chelidonin, das choleretisch und
spasmolytisch wirken soll. Tierexperimentelle Befunde zeigen eine sehr viel geringere
spasmolytische Wirkung als z. B. Papaverin. Dennoch wurden im Jahr 2001 in der
Bundesrepublik von einem dieser Präparate (Panchelidon®) 1,0 Millionen DDD verordnet
(1). Chelidonin wird in den gängigen pharmakologischen Lehrbüchern deutscher Sprache
nicht aufgeführt und findet sich z. B. auch nicht in einem umfangreichen internationalen
Standardwerk (2). Somit scheint es sich um ein entbehrliches Medikament zu handeln. So
überflüssig diese Präparate sind, so werden sie doch nach der Beobachtung der
praktischen Ärzte in der Arzneimittelkommission von manchen Patienten energisch
gefordert.
Der AkdÄ liegen über 60 UAW-Meldungen zu Chelidonium-Präparaten vor. Über 40 beziehen
sich auf Leberschäden. Während viele Kollegen allein Hepatitis
angeben (21-mal), spezifizieren 12 ihre Fälle als cholestatisch. In einem
Fall wird ein tödliches Leberversagen berichtet. Die restlichen Meldungen beziehen sich
auf erhöhte Leberenzyme, Bilirubinämie und
Leberzellschädigung. In den Fachinformationen und in der Literatur sind
entsprechende UAW beschrieben. Die AkdÄ hatte bereits im Oktober 1998 über
Hepatitis nach Schöllkraut-Extrakt berichtet (3).
Für Schöllkrautpräparate und andere so genannte Cholagoga stehen valide klinische
Wirksamkeitsnachweise aus (4). Die Datenlage ist äußerst dürftig. Auch können
tückischerweise durch die möglichen hepatischen oder biliären Nebenwirkungen
Chelidonium-haltiger Präparate Symptome der Grundkrankheit verstärkt und die UAW dadurch
maskiert werden. Deshalb rät die AkdÄ im Hinblick auf die teilweise schweren UAW davon
ab, Schöllkraut-Extrakte anzuwenden.
Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit.
Sie können dafür den in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der
vorletzten Umschlagseite abgedruckten Berichtsbogen verwenden oder diesen aus der
AkdÄ-Internetpräsenz www.akdae.de abrufen.
Literatur
1. Schwabe U, Paffrath D (Hrsg.): Arzneiverordnungs-Report 2002
2. Drug facts and comparisons 2001, St. Louis, USA
3. Aus der UAW-Datenbank der AkdÄ: Hepatitis nach Schöllkrautextrakt. Dtsch Arztebl
1998; 95: A-2790, Heft 44
4. Schultz V, Hänsel R: Rationale Phytotherapie, 4. Auflage 1999
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