Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat vor kurzem
an dieser Stelle zum hepatotoxischen Risiko unter der Therapie mit Kava-Kava-
und Kavain-haltigen Arzneimitteln berichtet (siehe Deutsches Ärzteblatt, Heft
5, 1. Februar 2002, A 314).
Nunmehr hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
mit Bescheid vom 14. Juni 2002 mit sofortiger Wirkung die Zulassung für
Kava-Kava (Piper methysticum)-haltige und Kavain-haltige Arzneimittel einschließlich
homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4
widerrufen.
Die unter Anwendung von Kava-Kava-Präparaten aufgetretenen hepatotoxischen
Effekte stellen laut BfArM ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar. Dieses
wird nicht durch eine belegte therapeutische Wirkung in den beanspruchten
Indikationen und bei den verwendeten Dosierungen kompensiert. Andererseits
bestehen durchaus therapeutische Alternativen, deren Wirksamkeit in den hier
infrage stehenden Anwendungsgebieten erwiesen ist und deren lebertoxisches
Potenzial offensichtlich weit geringer ist. Daher bewertet das BfArM das Verhältnis
zwischen potenziellem Nutzen und Risiko der Anwendung Kava-Kava-haltiger
Arzneimittel als ungünstig. Diese Beurteilung entspricht auch der Bewertung der
AkdÄ. Das BfArM weist ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Maßnahme nicht
nur auf zulassungspflichtige Fertigarzneimittel, sondern zum Beispiel auch auf
lose verkaufte Arzneidrogen bezieht.
Die ausführliche Begründung des BfArM kann im Internet unter http://www.bfarm.de/de_ver/aenderungen.html
abgerufen werden.