Information des BfArM zu SGLT-2-Inhibitoren: möglicherweise erhöhtes Risiko für Amputationen der unteren Extremitäten
SGLT-2-Inhibitoren (Canagliflozin, Dapagliflozin, Empagliflozin) sind zugelassen zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 in Mono- oder Kombinationsbehandlung als Ergänzung zu Diät und Bewegung. Sie blockieren den Natrium-Glukose-Cotransporter-2 (SGLT-2) in der Niere und erhöhen so die Ausscheidung von Glukose über den Urin, was konsekutiv den Blutzuckerspiegel senkt. Canagliflozin-haltige Präparate sind in Deutschland derzeit nicht auf dem Markt.
In einer Langzeituntersuchung zu kardiovaskulären Endpunkten wurde ein erhöhtes Risiko für Amputationen der unteren Extremitäten (insbesondere der Zehen) im Zusammenhang mit Canagliflozin beobachtet. Der zugrunde liegende Mechanismus ist nicht bekannt (vgl. Informationsbrief vom 2. Mai 2016).
Für Dapagliflozin und Empagliflozin wurde ein erhöhtes Risiko für Amputationen bislang nicht beobachtet. Die Datenlage ist diesbezüglich jedoch lückenhaft, sodass ein Gruppeneffekt der SGLT-2-Inhibitoren derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt daher, einen Warnhinweis zum Risiko von Zehenamputationen in die Produktinformationen der SGLT-2-Inhibitoren aufzunehmen. Alle Patienten, die diese Arzneimittel einnehmen, sollten auf die Notwendigkeit der routinemäßigen Fußpflege hingewiesen werden.
In die Produktinformation für Canagliflozin sollen Amputationen der unteren Extremitäten als gelegentliche Nebenwirkung (1–10 von 1000 Patienten) aufgeführt werden. Patienten mit erhöhtem Risiko für Amputationen sollten sorgfältig überwacht und auf die Notwendigkeit der ausreichenden Hydratation hingewiesen werden. Bei ausgeprägten Komplikationen an den Füßen (wie Infektionen oder Hautgeschwüren) sollte ein Abbruch der Behandlung mit Canagliflozin erwogen werden.
Die Empfehlung des PRAC wird nun dem Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA und dann der Europäischen Kommission zum Beschluss vorgelegt.