Schulungsmaterial: BfArM erweitert Informationsangebot
Schulungsmaterial soll als Ergänzung zu Fach- und Gebrauchsinformation Ärzte, Apotheker und Patienten über einzelne Arzneimittel informieren und klare Empfehlungen für deren sichere Anwendung geben. Je nach Arzneimittel kann es sich dabei um unterschiedliche Materialien handeln wie beispielsweise Leitfäden und Checklisten für Ärzte oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patienten. Schulungsmaterial ist Bestandteil der Zulassung und wird von den Zulassungsbehörden vorgeschrieben und vor Veröffentlichung genehmigt. Die pharmazeutischen Unternehmer stellen dann der jeweiligen Zielgruppe das Schulungsmaterial zur Verfügung.
Seit Ende 2016 trägt Schulungsmaterial das Logo der Blauen Hand, um es als offizielles, verbindliches Material eindeutig kenntlich zu machen und von anderen Informationsmaterialien abzugrenzen. Durch die Kennzeichnung mit der „Blauen Hand“ soll für das angeordnete und behördlich genehmigte Schulungsmaterial ein hoher Wiedererkennungswert geschaffen werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, dass es sein Informationsangebot erweitert hat: Auf der Website des BfArM kann Schulungsmaterial zu zahlreichen Arzneimitteln abgerufen werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) stellt auf seiner Website ebenfalls Schulungsmaterial für in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Arzneimittel zur Verfügung.