Rote-Hand-Brief zu Chinolon- und Fluorchinolon-Antibiotika: Anwendungsbeschränkung
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat das Risiko von die Lebensqualität beeinträchtigenden, lang anhaltenden und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen von Chinolon- und Fluorchinolon-haltigen Antibiotika bewertet. Diese Nebenwirkungen betreffen den Bewegungsapparat (z. B. Tendinitis, Sehnenruptur, Myalgie, Arthralgie) sowie das periphere und zentrale Nervensystem (z. B. periphere Neuropathie, Schlaflosigkeit, Depression). In Deutschland zugelassen sind nur die Fluorchinolone Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin. Es werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Fluorchinolone sollten nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung im Einzelfall angewendet werden.
- Fluorchinolone sollen nicht angewendet werden
- zur Behandlung von nichtbakteriellen (z. B. nichtbakterielle [chronische] Prostatitis) und selbstlimitierenden Infektionen (z. B. Pharyngitis, Tonsillitis, akute Bronchitis);
- bei leichten bis mittelschweren Infektionen (z. B. unkomplizierte Zystitis, Exazerbation einer chronischen Bronchitis und chronisch obstruktiven Lungenerkrankung, akute bakterielle Rhinosinusitis, akute Otitis media), außer wenn andere Antibiotika ungeeignet sind;
- zur Prävention von Reisediarrhoe oder rezidivierenden Infektionen der unteren Harnwege;
- bei Patienten, die zuvor schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einem Chinolon- oder Fluorchinolon-Antibiotikum hatten.
- Bei älteren Menschen, eingeschränkter Nierenfunktion, nach Organtransplantation und bei gleichzeitiger Behandlung mit Kortikosteroiden ist Vorsicht geboten, da das Risiko einer Fluorchinolon-induzierten Tendinitis und Sehnenruptur erhöht sein kann. Die gleichzeitige Anwendung von Kortikosteroiden und Fluorchinolonen sollte vermieden werden.
- Bei Anzeichen einer schwerwiegenden Nebenwirkung sollte die Behandlung beendet und ein Arzt konsultiert werden.
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