Drug Safety Mail 2020-24
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 03.04.2020
Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.
Durch diese Maßnahme soll die Versorgung chronisch Kranker in den zugelassenen Indikationen (rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Malariaprophylaxe/-therapie) sichergestellt werden.