Aktuelle Informationen des BfArM zu Lagevrio® und Paxlovid®
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über den Einsatz von neuen Arzneimitteln gegen COVID-19 in Deutschland:
- Lagevrio® kann seit dem 3. Januar 2022 ärztlich verordnet und über den Großhandel bestellt werden.
- Paxlovid® kann seit dem 25. Februar 2022 ärztlich verordnet und über den Großhandel bestellt werden.
Lagevrio® und Paxlovid® sind jeweils angezeigt zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. Die Arzneimittel werden übergangsweise mit einer englischen Verpackung und ohne Gebrauchsinformation (Paxlovid®) bzw. mit englischsprachiger Gebrauchsinformation (Lagevrio®) in Verkehr gebracht.
Ergänzend haben die AMWF und der STAKOB eine Stellungnahme zu antiviralen Arzneimitteln zur Therapie von COVID-19 (Behandlung von nicht-hospitalisierten Patient*innen mit COVID-19 und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf) erstellt: BfArM – Arzneimittelinformationen – Antivirale Arzneimittel zur Therapie von COVID-19 (Behandlung von nicht-hospitalisierten Patient*innen mit COVID-19 und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf).