Verlängerung der Haltbarkeit zentral beschaffter Einheiten Evusheld®
Verlängerung der Haltbarkeit zentral beschaffter Einheiten Evusheld®
Verlängerung der Haltbarkeit zentral beschaffter Einheiten Evusheld®
Nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit sind Packungen des zentral beschafften Arzneimittels Evusheld® (AZD 7442; Tixagevimab / Cilgavimab) mit der Chargenbezeichnung CAAG und aufgedrucktem Verfalldatum „Juli 2022“ auch nach Ablauf dieses Datums bis zum 18. August 2022 weiterhin verkehrsfähig. Für eine Anwendung über den 18. August 2022 hinaus liegen derzeit keine geeigneten Daten zur Stabilität vor. Eine Verlängerung der Haltbarkeit über den 18. August 2022 hinaus wird daher nicht unterstützt.
Die Haltbarkeit von Evusheld® des pharmazeutischen Unternehmers AstraZeneca beträgt derzeit gemäß Zulassung 18 Monate ab Herstellungsdatum. Im Fall der betreffenden Charge CAAG von Evusheld® wurde der 18. Februar 2021 als Herstellungsdatum bestätigt. Da auf den Packungen immer nur ganze Monate angegeben werden, tragen die Packungen das Verfalldatum „Juli 2022“. Die zuständige Bundesoberbehörde hat nach Prüfung des Sachverhalts einer Verlängerung der Verwendbarkeit bis zum 18. August 2022 zugestimmt.