Rote-Hand-Brief zu Topiramat: Neue Beschränkungen zur Verhinderung einer Exposition während der Schwangerschaft
Rote-Hand-Brief zu Topiramat: Neue Beschränkungen zur Verhinderung einer Exposition während der Schwangerschaft
Rote-Hand-Brief zu Topiramat: Neue Beschränkungen zur Verhinderung einer Exposition während der Schwangerschaft
Topiramat kann bei Anwendung in der Schwangerschaft angeborene Fehlbildungen, fetale Wachstumsbeeinträchtigungen sowie möglicherweise neuropsychiatrische Entwicklungsstörungen verursachen. Deswegen werden neue Kontraindikationen und ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm eingeführt:
Während der Behandlung und für mindestens vier Wochen nach Beendigung sollte mindestens eine hochwirksame Verhütungsmethode oder zwei sich ergänzende Verhütungsmethoden, einschließlich Barrieremethode, angewendet werden. Wegen möglicher Wechselwirkungen sollte bei Anwendung systemischer hormoneller Kontrazeptiva zusätzlich eine Barrieremethode angewendet werden.
Topiramat wird angewendet zur Behandlung bestimmter Formen von Epilepsie sowie zur Prophylaxe von Migränekopfschmerzen. Die Behandlung von Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter sollte von einem Arzt eingeleitet und überwacht werden, der in der Behandlung von Epilepsie oder Migräne erfahren ist. Wenn Patientinnen im gebärfähigen Alter bereits Topiramat anwenden, sollte die Behandlung neu bewertet und die Einhaltung des Schwangerschaftsverhütungsprogramms sichergestellt werden. Vor Beginn der Behandlung sollte ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Behandlung sollte mindestens einmal pro Jahr evaluiert werden. Patientinnen und ggf. deren Eltern/Betreuungspersonen sollten über das Risiko aufgeklärt werden. Schulungsmaterial für medizinisches Fachpersonal und für Patientinnen soll dabei helfen, eine Topiramat-Exposition während der Schwangerschaft zu vermeiden.
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