Die Bewertung von Sicherheitssignalen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) kann unter Berücksichtigung der verfügbaren Evidenz unter anderem Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen zur Folge haben. Folgende Änderungen wurden in der Sitzung des PRAC vom 13. bis 16. Mai 2024 empfohlen:
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Hypoglykämie bei Diabetespatienten; eventuell Anpassung der Dosis der Diabetesmedikation
Geänderter Abschnitt in der Fachinformation
4.4 Warnhinweise
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
akute febrile neutrophile Dermatose
Geänderter Abschnitt in der Fachinformation
4.8 Nebenwirkungen (Häufigkeit: gelegentlich)
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Ascites: trübes Peritonealeffluat bei Patienten mit Peritonealdialyse; Trübung durch erhöhte Triglycerid-Konzentration im Peritonealeffluat
Geänderter Abschnitt in Fachinformation
4.4 Warnhinweise
4.8 Nebenwirkungen (Häufigkeit: nicht bekannt)
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Hepatitis, akutes Leberversagen
Geänderter Abschnitt in Fachinformation
4.8 Nebenwirkungen (Häufigkeit: nicht bekannt)
Ein Sicherheitssignal ist eine Information, die auf einen neuen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen einem Arzneimittel und einem unerwünschten Ereignis oder auf einen neuen Aspekt einer bekannten Nebenwirkung hindeutet. Wenn ein Sicherheitssignal identifiziert wird, bedeutet dies nicht unmittelbar, dass ein Kausalzusammenhang besteht: Erst durch die Bewertung von Sicherheitssignalen wird geklärt, ob ein kausaler Zusammenhang mit einem Arzneimittel vorliegt (Informationen zum Umgang mit Sicherheitssignalen finden Sie auf der Webseite der EMA und der Webseite des BfArM).
Weitere Informationen zu den bewerteten Sicherheitssignalen finden Sie hier.