Die Bewertung von Sicherheitssignalen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) kann unter Berücksichtigung der verfügbaren Evidenz unter anderem Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen zur Folge haben. Folgende Änderungen wurden in der Sitzung vom 25. bis 28. November empfohlen:
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Nichtzirrhotische portale Hypertonie, portosinusoidale Gefäßerkrankung
Geänderter Abschnitt in der Fachinformation
4.4 Warnhinweise
4.8 Nebenwirkungen
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Abmessen der Dosis nur mit der Dosiervorrichtung (Pipette oder Spritze), die mit dem Arzneimittel geliefert wird, um Überdosierungen zu vermeiden
Geänderter Abschnitt in der Gebrauchsinformation
3. Wie ist das Arzneimittel einzunehmen?
Bekannt gewordenes unerwünschtes Ereignis (Sicherheitssignal)
Lungenödem bei Patienten mit Venenverschlusskrankheit
Geänderter Abschnitt in der Fachinformation
4.4 Warnhinweise
Ein Sicherheitssignal ist eine Information, die auf einen neuen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen einem Arzneimittel und einem unerwünschten Ereignis oder auf einen neuen Aspekt einer bekannten Nebenwirkung hindeutet. Wenn ein Sicherheitssignal identifiziert wird, bedeutet dies nicht unmittelbar, dass ein Kausalzusammenhang besteht: Erst durch die Bewertung von Sicherheitssignalen wird geklärt, ob ein kausaler Zusammenhang mit einem Arzneimittel vorliegt (Informationen zum Umgang mit Sicherheitssignalen finden Sie auf der Webseite der EMA und der Webseite des BfArM).
Weitere Informationen zu den bewerteten Sicherheitssignalen finden Sie hier.