Information des BfArM zu Chlorhexidin: Anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen

Drug Safety Mail 2024-23

Eine versehentliche Exposition der Augen mit Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln kann schwere Hornhautverletzungen und anhaltende Sehbehinderungen zur Folge haben; möglicherweise kann eine Hornhauttransplantation erforderlich sein. Es wurden Fälle berichtet, in denen die Lösung trotz Augenschutzmaßnahmen über den vorgesehenen chirurgischen Anwendungsbereich hinaus in die Augen gelangte. 

  • Chlorhexidin-haltige Mono- und Kombinationspräparate dürfen nicht in die Augen gelangen beziehungsweise nicht mit den Augen in Berührung kommen.
  • Bei der präoperativen Anwendung ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen, um sicherzustellen, dass Chlorhexidin nicht in die Augen gelangt, insbesondere bei anästhesierten Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Exposition der Augen sofort zu melden.
  • Kommt Chlorhexidin mit den Augen in Berührung, sind diese sofort und gründlich mit Wasser auszuwaschen. Ein Augenarzt sollte zu Rate gezogen werden.

Chlorhexidin-haltige Arzneimittel sind in den EU-Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Indikationen zugelassen, in erster Linie für die Desinfektion der Haut vor medizinischen Eingriffen. Nach einer Bewertung der verfügbaren Informationen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wird der Wortlaut der Produktinformation Chlorhexidin-haltiger Arzneimittel, die für die Desinfektion der Haut indiziert und zur Anwendung auf der Haut bestimmt sind, um das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen ergänzt.

Weitere Informationen:

Information des BfArM vom Juni 2024 im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit

Änderung des Wortlauts von Fach- und Gebrauchsinformationen – Empfehlungen des PRAC. Drug Safety Mail 2024-18 vom 07.05.2024