Was geschieht mit den Meldungen an die AkdÄ?
Jede Verdachtsmeldung wird in einem ersten Schritt von ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle der AkdÄ bewertet; ausgewählte Fälle werden in einer Besprechung diskutiert. Wenn die Meldung auf ein bislang unbekanntes oder unterschätztes Sicherheitsproblem eines Arzneimittels hinweist, wird ein auf dem betreffenden Gebiet besonders qualifiziertes Mitglied der AkdÄ um eine vertiefte fachliche Bewertung - auch mit der Frage des weiteren Vorgehens - gebeten. Alle Meldungen werden in einer Datenbank erfasst und anonym, d. h. ohne Namensnennung des betroffenen Patienten und des Arztes, an die zuständigen Bundesoberbehörden (BfArM bzw. PEI) weitergeleitet. In regelmäßigen Konferenzen (Ausschuss Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit) werden mit Fachmitgliedern der AkdÄ sowie Vertretern der zuständigen Behörden notwendige Maßnahmen zur Risikominderung wie Informationen für die Ärzteschaft oder Änderungen der Zulassung diskutiert.
Die Ärztinnen und Ärzte, die einen UAW-Verdacht berichtet haben, erhalten eine Rückmeldung, die zusätzliche Informationen zum verdächtigten Arzneimittel sowie ggf. einen Auszug aus der UAW-Datenbank und weiterführende Literatur enthält. Bei einigen Fällen wird im Antwortschreiben um ergänzende Informationen gebeten.