Hydroxyethylstärke (HES): Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 30.09.2015 das Ruhen der Zulassungen für HES-haltige Arzneimittel der Firma Serumwerk Bernburg AG bis zum 30.09.2016 angeordnet. Die Ruhensanordnung ist sofort vollziehbar (siehe Änderungsbescheid vom 15.12.2015), d.h. die Arzneimittel dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Bescheid ist nicht bestandskräftig.