Ergänzender Hinweis für Parallelimporteure und -vertreiber zu Arzneimitteln italienischen Ursprungs in der EU
PEI und BfArM weisen auf eine Ergänzung zu der Mitteilung vom 20.10.2014 hin. Die Liste der Arzneimittel, die in Italien von den Zulassungsinhabern überwiegend an Krankenhäuser und Krankenhausapotheken geliefert werden, wird erweitert. Da italienische Krankenhausapotheken in der Regel keine Großhandelserlaubnis besitzen, können diese Arzneimittel auch nicht exportiert werden. PEI und BfArM empfehlen die Abklärung der Legalität der gesamten Lieferkette für diese Arzneimittel, sofern sie auf dem deutschen Markt gehandelt oder vertrieben wurden bzw. werden sollen.