Neue Arzneimittel 2021-02
04.05.2021 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:
04.05.2021 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:
ist zugelassen bei Personen ab 12 Jahren zur Behandlung einer unkomplizierten Influenza und zur Postexpositionsprophylaxe einer Influenza.
Baloxavir marboxil verkürzte in den Zulassungsstudien bei Patienten mit PCR-bestätigter Influenza-Infektion die Dauer Influenza-typischer Symptome im Vergleich zu Placebo signifikant um gut einen Tag (bei Patienten ohne Vorerkrankungen 54 h vs. 80 h und bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Influenza-assoziierte Komplikationen 73 h vs. 102 h). Gegenüber Oseltamivir bestand kein signifikanter Unterschied.
Als unerwünschte Wirkung traten unter Inclisiran viermal häufiger lokale Reaktionen an der Injektionsstelle auf (8,2 % unter Inclisiran vs. 1,8 % unter Placebo). Geringfügige Erhöhungen der Transaminasen (≤ 3 x ULN) wurden unter Inclisiran häufiger als unter Placebo beobachtet.
Als Postexpositionsprophylaxe reduzierte Baloxavir gegenüber Placebo signifikant die Häufigkeit symptomatischer, mittels PCR-Test bestätigter Influenza-Infektionen bei Haushaltskontakten (2 % vs. 14 %). Die Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungskontext ist kritisch zu sehen, da alle Indexpatienten eine antivirale Medikation erhielten.
In den Zulassungsstudien zeigten sich keine spezifischen unerwünschten Wirkungen von Baloxavir.
„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder zu neu zugelassenen Indikationen.
Ziel ist es, den Ärzten zeitnah Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen, zunächst bei Markteinführung sowie nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) („Update – Neue Arzneimittel“) (§ 35a Absatz 1 SGB V).
Auf unserer Website können Sie unter der Rubrik „Neue Arzneimittel“ alle bisher erschienenen Ausgaben abrufen.