Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) ▼
13.07.2022 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:
13.07.2022 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:
Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:
Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) ▼
Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab) ist zugelassen zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung („coronavirus disease 2019“, COVID-19) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht.
In der Zulassungsstudie PROVENT reduzierte Tixagevimab/Cilgavimab signifikant die Häufigkeit symptomatischer, mittels PCR-Test bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in einem Zeitraum von 83 Tagen (0,2 % vs. 1,0 %). Eine explorative Auswertung nach sechs Monaten ergab eine vergleichbare relative Risikoreduktion. Aufgrund der kleinen Fallzahl ist unklar, ob auch schwere Verläufe verhindert werden. Die Studienergebnisse lassen sich nur eingeschränkt auf die Versorgung übertragen, da Patienten mit Immundefizienz stark unterrepräsentiert waren und Patienten mit stattgehabter COVID-19-Impfung ausgeschlossen wurden. Die Zulassungsstudie wurde vor dem Auftreten von Omikron-Varianten durchgeführt. Labortests zeigen eine gering bis moderat reduzierte Neutralisierungsaktivität gegenüber Omikron-Varianten.
„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder zu neu zugelassenen Indikationen. Ziel ist es, den Ärzten zeitnah Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen, zunächst bei Markteinführung sowie nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) („Update – Neue Arzneimittel“) (§ 35a Absatz 1 SGB V).
Auf unserer Website können Sie unter der Rubrik „Neue Arzneimittel“ alle bisher erschienenen Ausgaben abrufen.