Mitglieder der AkdÄ

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus bis zu 40 ordentlichen und ca. 140 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Gebieten der Medizin, Pharmazie, Pharmakoökonomie, Biometrie und des Medizinrechts zusammen und stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich.

Ordentliche Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder der AkdÄ werden für drei Jahre vom Vorstand der Bundesärztekammer berufen und vom Vorsitzenden zu der jährlich stattfindenden Gesamtsitzung der AkdÄ eingeladen. Alle drei Jahre wählen sie einen fünfköpfigen Vorstand aus ihren Reihen.

Außerordentliche Mitglieder

Die außerordentlichen Mitglieder werden durch den Vorstand der AkdÄ ernannt. Ebenso wie die ordentlichen Mitglieder sind sie vielfältig beratend für die AkdÄ tätig.

Arbeitsgruppen der AkdÄ

AG "Arzneimitteltherapie bei Kindern (Pädiatrie)"

Sprecher: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Wolfgang Rascher

AG "Arzneimitteltherapie in der Psychiatrie"

Sprecher: Prof. Dr. med. Tom Bschor

AG "Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)"

Sprecher: N. N.

AG "Diabetes"

Sprecher: Prof. Dr. med. Sven Diederich, Dr. med. Andreas Klinge

AG "Onkologie/Hämatologie"

Sprecher: PD Dr. med. Sebastian Fetscher

Fachausschüsse der AkdÄ

Ausschuss "Unerwünschte Arzneimittelwirkungen"

Dieses Gremium wurde Anfang der 1980er Jahre gegründet. Es tagt in der Regel zweimal im Jahr und setzt sich zusammen aus Fachmitgliedern der AkdÄ. Als ständige Gäste nehmen Vertreter der für Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, und Paul-Ehrlich-Institut, PEI), der Giftnotrufzentralen und der Arzneimittelkommission der Apotheker an den Sitzungen teil.

Im UAW-Ausschuss werden aktuelle Themen der Arzneimittelsicherheit vorgestellt und Fallberichte aus dem Spontanmeldesystem diskutiert. Die Fallberichte werden unter Einbeziehung der deutschen Datenbank für Spontanmeldungen sowie der Literatur bewertet und es wird beraten, ob es sich um einen Hinweis für ein bislang unbekanntes Sicherheitsproblem eines Arzneimittels, ein sogenanntes Signal, handeln könnte. Es wird zusätzlich entschieden, ob das Signal Anlass sein soll für eine Mitteilung seitens der AkdÄ an die Ärzteschaft, wie z. b. eine Bekanntgabe im deutschen Ärzteblatt. In einigen Fällen werden die Bundesoberbehörden gebeten, das Signal als Anlass für Konsultationen auf europäischer Ebene mit dem Ziel von Maßnahmen zur Risikominimierung zu nehmen.

Ehrenmitglieder der AkdÄ

Die Ehrenmitglieder der AkdÄ werden durch den Vorstand der Bundesärztekammer berufen.