Stellungnahme der AkdÄ zu Mavacamten (Camzyos®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2023-41

13.12.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Mavacamten (Camzyos®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Symptomatische hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie (NYHA Klasse II–III)

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Mavacamten bei Erwachsenen mit symptomatischer (NYHA-Klasse II–III) hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (HOCM) nicht belegt ist.

Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann. Auch nach Einschätzung der AkdÄ ist es nicht möglich, anhand der vorliegenden Studiendaten den Stellenwert von Mavacamten im Vergleich zu einer optimierten Therapie mit Betablockern bzw. Verapamil/Diltiazem zu beurteilen. Laut Studienbericht erhielten ein Drittel der Patienten im Kontrollarm keine leitliniengerechte medikamentöse Therapie der HOCM, d. h. weder Betablocker ohne vasodilatierende Eigenschaften noch Verapamil/Diltiazem. Die Beurteilung der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Mavacamten wird außerdem durch die hochselektionierte Population und die kurze Studiendauer eingeschränkt.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Mavacamten (Camzyos®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)