Stellungnahme der AkdÄ zu Daratumumab (Neubewertung nach Fristablauf: Multiples Myelom, Erstlinie, Stammzelltransplantation ungeeignet, Kombination mit Bortezomib, Melphalan + Prednison) (Darzalex®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2024-15

(Multiples Myelom, Erstlinie, Stammzelltransplantation ungeeignet, Kombination mit Bortezomib, Melphalan + Prednison)

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Daratumumab in Kombination mit Bortezomib, Melphalan und Prednison (DVMP) im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie bei Patientinnen und Patienten mit neu diagnostiziertem Multiplen Myelom, für die eine autologe Stammzelltransplantation nicht geeignet ist, ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
 
Die AkdÄ teilt die Kritik des IQWiG. Angesichts vieler Unklarheiten bezüglich des Patienteneinschlusses und der nicht adäquaten Durchführung von Folgetherapien ist die Übertragbarkeit auf die Versorgungspraxis in Deutschland eingeschränkt.
 
Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten kann aus Sicht der AkdÄ, trotz der Ergebnisse zum Gesamtüberleben in der Studie ALCYONE, der Zusatznutzen von Daratumumab in diesem Verfahren nicht endgültig quantifiziert werden.
 
Insgesamt stimmt die AkdÄ deshalb der Einschätzung des IQWiG zu und sieht für DVMP in dieser Indikation ebenfalls einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
 
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Daratumumab (Darzalex®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)