Handelsname: Tecentriq®
Anwendungsgebiet
(Stand: September 2019)
Zur Behandlung von Erwachsenen mit
Mammakarzinom
– in Kombination mit nab-Paclitaxel bei nicht resezierbarem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten triple-negativen Mammakarzinom, mit Tumoren PD-L1-Expression ≥ 1 % und ohne vorherige Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung.
Urothelkarzinom
– als Monotherapie bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom
- nach vorheriger platinhaltiger Chemotherapie oder
- wenn eine Behandlung mit Cisplatin als ungeeignet angesehen wird, und die Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen.
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
– als Monotherapie bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Chemotherapie. Patienten mit EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC sollten vor der Therapie mit Atezolizumab zudem auch bereits entsprechende zielgerichtete Therapien erhalten haben.
– als Kombinationstherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC mit nicht-plattenepithelialer Histologie
- mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin. Bei Patienten mit EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC ist Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin nur nach Versagen der entsprechenden zielgerichteten Therapien anzuwenden.
- mit nab-Paclitaxel und Carboplatin. Bei Patienten, die keine EGFR-Mutationen und kein ALK-positives NSCLC haben.
Kleinzelliges Lungenkarzinom (SCLC)
– in Kombination mit Carboplatin und Etoposid zur Erstlinienbehandlung des SCLC im fortgeschrittenen Stadium (Extensive Stage Small Cell Lung Cancer, ES-SCLC).
Stellungnahmen der AkdÄ
Nutzenbewertungs-Verfahren (Beginn) | Anwendungsgebiet Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. | Stellungnahme der AkdÄ (Stand) |
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| Mammakarzinom, triple-negativ, PD-L1-Expression ≥ 1 % |
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Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an. Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit nab-Paclitaxel lässt keine Ableitung eines Zusatznutzens zu. | ||
| fortgeschrittenes kleinzelliges Lungenkarzinom (ES-SCLC) |
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Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)Aus Sicht der AkdÄ besteht für Atezolizumab in Kombination mit Carboplatin und Etoposid gegenüber Placebo in Kombination mit Carboplatin und Etoposid bei erwachsenen Patienten zur Erstlinienbehandlung des ES-SCLC ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Die AkdÄ rät zu einer Befristung des Beschlusses von längstens 2 Jahren. |