Handelsname: Dupixent®
- Anwendungsgebiet
(Stand: Juni 2024)
- Atopische Dermatitis (AD):
- mittelschwere bis schwere AD bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die für eine systemische Therapie in Betracht kommen.
- schwere AD bei Kindern von 6–11 Jahren, die für eine systemische Therapie in Betracht kommen.
- Asthma: Add-on-Erhaltungstherapie bei schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation, gekennzeichnet durch eine erhöhte Anzahl der Eosinophilen im Blut und/oder erhöhtes FeNO, das trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide (ICS) plus einem weiteren zur Erhaltungstherapie angewendeten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist
- bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren.
- bei Kindern 6–11 Jahre.
- Chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP): Add-on-Therapie mit intranasalen Kortikosteroiden zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann.
- Prurigo nodularis (PN): Behandlung von mittelschwerer bis schwerer PN bei Erwachsenen, die für eine systemische Therapie in Betracht kommen.
- Eosinophile Ösophagitis (EoE): Behandlung der EoE bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (≥ 40 kg KG), die mit einer konventionellen medikamentösen Therapie unzureichend therapiert sind, diese nicht vertragen oder für die eine solche Therapie nicht in Betracht kommt.
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD): Add-on-Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus einem ICS, einem langwirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) und einem langwirksamen Muskarinantagonisten (LAMA) oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist.
- Atopische Dermatitis (AD):
- Atopische Dermatitis, Erwachsene
Stellungnahme der AkdÄ (22.03.2018)
Fazit der AkdÄ*
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Dupilumab ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer AD, für die eine systemische Therapie in Betracht kommt.
In die Nutzenbewertung wurden zwei Therapiearme der dreiarmigen Studie CHRONOS eingeschlossen, in denen Dupilumab + topische Kortikosteroide mit Placebo + topische Kortikosteroide verglichen wurden. Von eigentlichem Interesse wäre jedoch der Zusatznutzen gegenüber anderen systemischen Therapien – z. B. Ciclosporin – gewesen.
Insgesamt ist auf Basis der vorgelegten Daten der Zusatznutzen von Dupilumab in dieser Indikation nicht quantifizierbar.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.12.2017)
- Neues Anwendungsgebiet: Asthma, ≥ 12 Jahre
Stellungnahme der AkdÄ (20.12.2019)
Fazit der AkdÄ*
Für die AkdÄ sind übereinstimmend mit dem IQWiG die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Dupilumab als „Add-on-Erhaltungstherapie bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem schweren Asthma mit Typ-2-Entzündung, die bereits hoch dosierte ICS und mindestens ein weiteres Arzneimittel als Erhaltungstherapie erhalten haben“, nicht geeignet, einen Zusatznutzen von Dupilumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abzuleiten.
Ein Zusatznutzen von Dupilumab ist für diese Patienten somit nicht belegt.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.09.2019)
- Neues Anwendungsgebiet: atopische Dermatitis, 6–11 Jahre
Stellungnahme der AkdÄ (22.04.2022)
Fazit der AkdÄ*
Die AkdÄ sieht für Dupilumab im Anwendungsgebiet „Kinder 6–11 Jahre mit schwerer atopischer Dermatitis (AD), für die eine systemische Therapie in Betracht kommt“ keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT).
Die vorliegenden Studiendaten belegen keinen Zusatznutzen gegenüber einer dem aktuellen Standard entsprechenden Therapie, da die dafür notwendigen Daten in Form eines Vergleichs mit anderen systemisch wirkenden immunmodulatorischen Wirkstoffen oder einer proaktiven topischen Therapie nicht vorliegen.
Der pharmazeutische Unternehmer wird aufgefordert, eine Studie über 52 Wochen bei Kindern und Jugendlichen mit Dupilumab vs. ZVT in Form einer proaktiven Therapie mit topischem Tacrolimus zur Behandlung der chronischen Entzündung und mit topischen Glukokortikoiden zur kurzfristigen Behandlung der Schübe durchzuführen. Mit den Ergebnissen dieser Studie könnte der Stellenwert von Dupilumab innerhalb der Therapieoptionen für die schwere AD im Kindes- und Jugendalter besser beurteilt werden.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.01.2021)
- Neues Anwendungsgebiet: Prurigo nodularis
Stellungnahme der AkdÄ (24.07.2023)
Fazit der AkdÄ*
Aus Sicht der AkdÄ ist für Dupilumab bei mittelschwerer bis schwerer Prurigo nodularis bei Erwachsenen, für die eine systemische Therapie in Betracht kommt, ein Zusatznutzen nicht belegt.
Die in den placebokontrollierten Zulassungsstudien erzielten Ergebnisse zeigen eine gute Wirksamkeit von Dupilumab, die einen Zusatznutzen erahnen lassen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist als sicher positiv anzusehen. Leider liegen jedoch keine Daten vor, die Dupilumab mit BSC (Best Supportive Care) vergleichen.
Das IQWiG hat die gravierenden Mängel in der Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie richtig beschrieben. Deswegen ist der Zusatznutzen nicht belegt, obwohl der Wirkstoff in der Indikation Prurigo nodularis das Potenzial für einen Zusatznutzen bietet.
Die Prurigo nodularis bereitet ausgeprägte therapeutische Probleme und macht oft den Einsatz von Off-label-Medikation notwendig. Diese hat ein breites Spektrum von Nebenwirkungen. Eine zugelassene weitere Möglichkeit einer systemischen Therapie (z. B. mit Dupilumab) wäre zu begrüßen, deshalb müssten geeignete Daten vorgelegt werden.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.04.2023)
- Neues Anwendungsgebiet: COPD
Stellungnahme der AkdÄ (21.11.2024)
Fazit der AkdÄ*
Die AkdÄ sieht einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Dupilumab bei Erwachsenen mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus einem inhalativen Kortikosteroid (ICS), einem langwirksamen selektiven Beta-2-Agonisten (LABA) und langwirksamen Muskarinantagonisten (LAMA) oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist.
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann, insbesondere nicht bezüglich der Dosierung der Hintergrundtherapie im Studienverlauf. Nach Einschätzung der AkdÄ ist insgesamt von einer hinreichend leitliniengerechten Therapie der COPD in den Studien NOTUS und BOREAS auszugehen. Es ist jedoch unsicher, inwiefern nach Exazerbationen die vorbestehende Therapie – insbesondere hinsichtlich eines Wechsels des Inhalationssystems – optimiert wurde. Aufgrund des Studienprotokolls ist anzunehmen, dass keine individuelle Deeskalation der Therapie erfolgte. Außerdem verbleiben Unsicherheiten, ob die vorgelegten Ergebnisse auf Patienten mit FEV1 < 50 % übertragbar sind, für die Roflumilast als Add-on-Therapie zur Verfügung gestanden hätte. Aufgrund dieser methodischen Mängel spricht sich die AkdÄ für eine Befristung des Beschlusses und eine erneute Bewertung in zwei Jahren aus.
Dupilumab reduzierte bei Patienten, die trotz einer Triple-Therapie an mittelschweren oder schweren Exazerbationen litten, die Rate weiterer Exazerbationen um absolut 7 % in 52 Wochen. Aus Sicht der AkdÄ ist eine Reduktion schwerer Exazerbationen durch die vorliegende Subgruppenanalyse nicht sicher belegt. Das Ausmaß der Verringerung mittelschwerer Exazerbationen erscheint klinisch relevant. Allerdings spiegelt sich dieser Behandlungsunterschied nicht in der Rate der mittels EXACT-Fragebogen erfassten Exazerbationen. Nach Einschätzung der AkdÄ sollte während einer Behandlung mit Dupilumab eine regelmäßige Re-Evaluation des individuellen Ansprechens und der Verträglichkeit erfolgen, um eine unnötige Übertherapie zu vermeiden. Hierzu sollten standardisierte Kriterien und Zeitintervalle festgelegt werden.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.08.2024)