Evolocumab

Handelsname: (Repatha)®

Anwendungsgebiet

Bei

  • Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygot familiär und nicht familiär) oder gemischter Dyslipidämie zusätzlich zu diätetischer Therapie:
    • in Kombination mit einem Statin oder einem Statin mit anderen lipidsenkenden Therapien bei Patienten, die mit der maximal tolerierbaren Statindosis die LDL-C-Ziele nicht erreichen, oder
    • allein oder in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien bei Patienten mit Statinintoleranz oder für die ein Statin kontraindiziert ist.
  • Erwachsenen und Jugendlichen (≥ 12 Jahre) mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien.
  • Erwachsenen mit bekannter atherosklerotischer kardiovaskulärer Erkrankung (Myokardinfarkt, Schlaganfall oder periphere arterielle Verschlusskrankheit) zur Reduktion des kardiovaskulären Risikos durch Verringerung der LDL-C-Werte zusätzlich zur Korrektur anderer Risikofaktoren:
    • in Kombination mit einer maximal tolerierbaren Statindosis mit oder ohne anderen lipidsenkenden Therapien, oder
    • allein oder in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien bei Patienten mit Statinintoleranz oder für die ein Statin kontraindiziert ist. (Stand: Mai 2018)

Stellungnahmen der AkdÄ

Nutzenbewertungs-
Verfahren
(Beginn)
Anwendungsgebiet

Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Fazit der AkdÄ

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Stellungnahme der AkdÄ
(Stand)

primäre Hypercholesterinämie (heterozygot familiär und nicht familiär) oder

gemischte Dyslipidämie,

zusätzlich zu diätetischer Therapie/ anderen lipidsenkenden Arzneimitteln

Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für keine der drei Fragestellungen belegt.

In der FOURIER-Studie zeigt sich eine markante Heterogenität der Ergebnisse in Relation zum Therapieort.

Für Europa insbesondere zeigte sich kein Vorteil bezüglich der Gesamtmortalität.

Auch wenn die FOURIER-Studie die formalen Kriterien erfüllt hätte, zeigt sich in den Ergebnissen kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für europäische Patienten.

Für Fragestellung 2 (Statintherapie kommt nicht infrage) hat der pharmazeutische Unternehmer keine relevanten Daten vorgelegt. Es kann somit kein Zusatznutzen abgeleitet werden.

Für Fragestellung 3 (medikamentöse und diätetische Optionen sind ausgeschöpft) kann aufgrund der zu kurzen Studiendauer ebenfalls kein Zusatznutzen abgeleitet werden.