Handelsname: Abecma®
- Anwendungsgebiet
(Stand: März 2024)
Rezidiviertes und refraktäres multiples Myelom bei erwachsenen Patienten, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, einschließlich eines Immunmodulators, eines Proteasominhibitors und eines Anti-CD38-Antikörpers, erhalten und unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben.
- Neubewertung Orphan (Überschreitung 30-Mio-€-Umsatzgrenze): Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien;
neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, mind. 2 VortherapienStellungnahme der AkdÄ (22.07.2024)
Fazit der AkdÄ*
Für Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem Multiplem Myelom (MM), die sowohl zwei bis drei (Fragestellung 1) als auch mindestens vier (Fragestellung 2) Vortherapien erhalten und unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben (Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator, einen Proteasominhibitor und einen Anti-CD38-Antikörper) ist für Idecabtagen vicleucel ein Zusatznutzen nicht belegt. Es wird empfohlen den Beschluss auf zwei Jahre zu befristen.
Die Mortalität in der Gesamtpopulation ist annähernd gleich; die Gesamtüberlebens(OS)-Kurve verläuft fast überlappend. Ein Einfluss der hohen „Crossover“- bzw. Therapiewechselrate (56 %, Median 8,1 Monate nach Randomisierung) auf die OS-Daten ist möglich.
Im Idecabtagen vicleucel(IDV)-Arm bestehen deutlich höhere Raten für Remissionen, komplette Remissionen und Negativität der minimalen Resterkrankung (MRD) sowie deutlich längeres progressionsfreies Überleben (PFS). Die Ereigniszeitanalysen zur Symptomatik erlauben wegen des späteren Therapiebeginns im IDV-Arm keine zielführende Interpretation. Es besteht derzeit kein Anhaltspunkt für ein kuratives Potenzial einer CAR-T-Zelltherapie beim MM.
Bei der Betrachtung der eingereichten Daten zur Gesamtpopulation der Studie KarMMa-3 ist ersichtlich, dass der deutliche Vorteil von IDV in der Ansprechrate (inklusive MRD-Negativität) und PFS nicht zu einer statistisch signifikanten Verlängerung des OS geführt hat. Deshalb wäre eine erneute Vorlage der Überlebensdaten nach längerer Nachbeobachtung notwendig, um zu ermitteln, ob IDV einen Zusatznutzen in dieser Hinsicht bietet. Immerhin zeigt sich bei den adjustierten OS-Analysen ein Trend zugunsten von IDV.
Die eingereichten Daten zur Morbidität sind nicht geeignet einen Zusatznutzen abzuleiten.
Auffällig ist bei den unerwünschten Ereignissen (UE) der Anteil an tödlich verlaufenden Nebenwirkungen, der mit 14 % im IDV-Arm mehr als doppelt so hoch war wie im Arm einer Vergleichstherapie.Aus Sicht der AkdÄ ist für IDV zum jetzigen Zeitpunkt in keiner der beiden Fragestellungen ein Zusatznutzen belegt. Es wird deshalb empfohlen, den Beschluss auf zwei Jahre zu befristen und nach Einreichung von Langzeitdaten zum OS und geeigneten Daten zu den Teilpopulationen eine erneute Bewertung vorzunehmen.
*Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.04.2024)