Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 30.04.2020
Information des BfArM zu Hydroxychloroquin: Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen bei Anwendung zur Behandlung von COVID-19
Hydroxychloroquin ist zugelassen zur Behandlung von Malaria und bestimmten Autoimmunerkrankungen. Im Rahmen der aktuellen Pandemie wird es – bei begrenzter Datenlage – off-label auch zur Behandlung von COVID-19 angewendet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt Hinweise zur Anwendung:
- Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel sollten bei COVID-19 vorzugsweise im Rahmen klinischer Studien und keinesfalls ohne Verschreibung und ohne ärztliche Aufsicht angewendet werden.
- Hydroxychloroquin kann kardiale Nebenwirkungen (z. B. Kardiomyopathie, QT-Verlängerung, Herzrhythmusstörungen) verursachen. Das Risiko kann erhöht sein bei gleichzeitiger Anwendung von Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung auf das Herz (z. B. Azithromycin) und bei Anwendung höherer Dosierungen.
- Weitere bekannte Nebenwirkungen umfassen Störungen der Leber- und Nierenfunktion, Nervenzellschäden (mit der Folge epileptischer Anfälle) sowie Hypoglykämie.
Patienten mit COVID-19, die Hydroxychloroquin erhalten, sollten überwacht und vorbestehende Herzerkrankungen berücksichtigt werden. EKG-Kontrollen vor und regelmäßig während der Behandlung sollten erwogen werden.
Kürzlich informierte das BfArM ferner über Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin (siehe Drug Safety Mail 2020-24).