Nachweis der Praxistauglichkeit einer Datenbank in Form reiner Auswahlmenüs für die Felder Behandlungsgrund und Hinweise beim bundeseinheitlichen Medikationsplan
Abstract V-09
5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie; Berlin, 18.–19. Oktober 2018
M. Bagli
Katharinen-Apotheke, Severinstr. 116, 50678 Köln, Deutschland
Einleitung
Ein großer Teil der uns vorgelegten Medikationspläne erfordert hinsichtlich der Einträge „Hinweise“ und „Grund“ einer weiteren Bearbeitung. Ein weiteres Problem besteht darin, dass für die gleichen Begriffe unterschiedliche Variationen, z. B. Diabetes, Zuckerkrankheit, erhöhte Blutzuckerspiegel etc. verwendet werden.
Unsere Zielsetzung war es, für diese Felder eine gefilterte Liste mit passenden Einträgen für jedes Arzneimittel zu generieren, die dann in Form eines Auswahlmenüs für die Dateneingabe genutzt werden konnte.
Methoden
Die von der ABDA-Datenbank zur Verfügung gestellten Daten zur Anwendung, Lagerung und Einnahme wurden in die Datenbank aufgenommen und in Auswahlmenüs überführt.
Die besondere Herausforderung bestand in der Bearbeitung der Indikationen. Hierzu wurde die „ABDA-Warengruppe“, „Indikationsschlüssel“, „Wirkstoff“ u. a. Kriterien als Filterkriterien genutzt.
Ergebnisse
Für das Feld „Hinweise“ im Medikationsplan wurden die Angaben zur Anwendung, Lagerung und Einnahme aus der ABDA-Datenbank und eigene Einträge wie Behandlungsdauer oder Tageshöchstdosis zusammengesetzt und in die Form eines Auswahlmenüs überführt.
Für das Feld „Behandlungsgrund“ wurde mit folgender Vorgehensweise ein Ergebnis erzielt: In einer ersten Stufe erfolgt die Einteilung zu einer Schlüsselindikation. Je nach Erfordernis erfolgte diese entweder über die Hauptgruppe oder über die Untergruppe. Zu jeder Schlüsselindikation wurden über die ATC-Klassifikation alle möglichen Indikationen zugeordnet. Ein Beispiel soll dieses besser verdeutlichen: Für die ABDATA-Indikationsklassifikation „Diuretika“ wurde die Hauptgruppe zur Gruppeneinteilung gewählt und diese mit „Entwässerungsmittel“ als Schlüsselindikation mit den Pharmazentralnummern verknüpft. Dieser Schlüsselindikation wurden die Indikationen „Ödem“, „Bluthochdruck“, „Herzinsuffizienz“ etc. als Auswahlmenü für den Eintrag Behandlungsgrund zugeordnet. Die Indikationen können zwischen fachlichen Begriffen (Ödem) und Begriffen, die für den Laien besser verständlich sind (Wassereinlagerung) gewechselt werden. Bei einigen Indikationen, wie z.B. Schmerzen, erfolgte eine anatomische Zuordnung, wie z. B. „Rücken“, ebenfalls als Auswahlmenü.
Diskussion und Schlussfolgerungen
Insgesamt konnten bei 73 Medikationsplänen, die in der Katharinen-Apotheke vorgelegt wurden, mit diesem Verfahren bearbeitet werden. Das Verfahren hat sich in der Praxis für eine automatische, schnelle und einheitliche Dateneingabe bewährt.
Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt wird von dem Autor verneint.