Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren in Pflegeheimen: Ergebnisse einer Sekundärdatenanalyse

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 4/2018

Abstract VI-03

5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie; Berlin, 18.–19. Oktober 2018

M. Wegener1, A. Berg1, G. Meyer – für das Epcentcare Konsortium1, U. Wolf2

1Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Magdeburger Straße 8, 06112 Halle (Saale), Deutschland
2Universitätsklinikum Halle (Saale) Pharmakotherapie-Management, Ernst-Grube-Straße 40, 06120 Halle (Saale), Deutschland

Einleitung

Universitätsklinikum Halle (Saale) Pharmakotherapie-Management, Ernst-Grube-Straße 40, 06120 Halle (Saale), Deutschland

Methoden

In einer Sekundärdatenanalyse der Baseline-Daten der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Cluster-randomisierten kontrollierten Studie EPCentCare erfolgte die Prüfung der adäquaten PPI-Verordnung sowohl hinsichtlich 1. Indikationsstellung als auch 2. Dosierung unter Berücksichtigung sämtlicher aktuell verfügbarer a) Leitlinien-Empfehlungen und b) Zulassungsspektren der jeweiligen Fachinformationen.

Ergebnisse

Das mittlere Alter der 437 Bewohner/-innen aus 37 Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beträgt 83±9,2 Jahre; 71,9 % sind weiblich. Die Prävalenz einer PPI-Verordnung beträgt 44,2 % (n = 193). Bei 138 (71,5 %) der Bewohner/-innen liegt eine adäquate Verordnungsindikation vor, bei 52 (26,9 %) hingegen nicht und bei 1,6 % bleibt dies unklar. Bei 54 Teilnehmer/-innen (28 %) mit korrekter Indikation besteht jedoch eine fehlerhafte Überdosierung von PPI. Für weniger als ein Drittel der adäquaten Verordnungen ist eine zugelassene Fachinformations-Indikationen zu verzeichnen, mehrheitlich nach Leitlinien-Empfehlungen. Für eine inadäquate, nicht indizierte Verordnung findet sich ein leicht erhöhtes, signifikantes Risiko mit steigender Gesamtzahl verordneter Medikamente [OR] 1,32; 95 % CI 1,18–1,62; p = 0,013. Keine signifikant assoziierten Risiken zeigen Alter, Pflegestufe, Anzahl chronischer Erkrankungen (hier jedoch erhöhtes Risiko mit OR 1,9; 95 % CI 0,16–1,14), Demenz, Verordnung psychotrop wirksamer Medikamente, Häufigkeit von Arztbesuchen oder das Studienzentrum (Region).

Diskussion und Schlussfolgerungen

Trotz z. T. großzügiger Leitlinien-Empfehlungen ist die „deutschlandweit“ hohe Prävalenz einer PPI-Verordnung in Pflegeheimen bei > 55 % der Bewohner/-innen fehlindiziert respektive überdosiert. Es besteht ambulanter, sektorenübergreifender Handlungsbedarf hinsichtlich einer endlich verantwortungsvollen Indikationsstellung und regelmäßigen Überprüfung der PPI-Verordnung analog einer etablierten Implementierung (Universitätsklinikum Halle) im klinischen Sektor.


Interessenkonflikte

Dr. Wolf erhielt Honorare für Vorträge zum Thema Risiken der Polypharmazie im Alter seitens der Fa. Bristol-Myers Squibb.