Untersuchungen zum Einfluss einer elektronischen Verordnungssoftware auf die Arzneimitteltherapiesicherheit im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel

Arzneiverordnung in der Praxis

Ausgabe 4/2018

Abstract IV-04

5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie; Berlin, 18.–19. Oktober 2018

L. Ebbing1, S. Eisend2, T. Kunze1

1Christian-Albrechts-Universität Kiel Klinische Pharmazie, Gutenbergstraße 76, 24116 Kiel, Deutschland
2Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Dezernat Apotheke, Arnold-Heller-Str. 3, 24105 Kiel, Deutschland

Einleitung

Ein komplexer Medikationsprozess kann die Anzahl an Medikationsfehlern erhöhen, welche das Risiko des Auftretens unerwünschter Arzneimittelereignisse erhöht. Elektronische Arzneimittelverordnungssysteme („Computerized Physician Order Entry-Systeme”, CPOE) können die Anzahl der auftretenden Medikationsfehler reduzieren, die Anwendung bestimmter Systeme kann allerdings auch zu einer Zunahme von Medikationsfehlern führen (1). Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt daher die wissenschaftliche Begleitung der Einführung elektronischer Verordnungssysteme (2).

Ab April 2014 wurde die elektronische Verordnungssoftware MEONA, eine kommerzielle Verordnungssoftware mit integriertem System für klinische Entscheidungsfindungen („Clinical Decision Support System“, CDSS) durch die Krankenhausapotheke im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, eingeführt.

Methoden

Ziel dieser Studie ist es, herauszufinden, ob die Einführung von MEONA einen Einfluss auf die Anzahl und Art auftretender Medikationsfehler und damit auf die Arzneimitteltherapiesicherheit hat.

Durch Hospitationen auf verschiedenen Stationen wurden die Arbeitsabläufe des ärztlichen und pflegerischen Personals im Medikationsprozess erfasst und kritische Arbeitsschritte identifiziert. Anschließend wurde ein System zur Erfassung und Klassifizierung für Medikationsfehler während des Verordnungs-, Übertragungs- und Stellprozess etabliert. Auf vier ausgewählten Stationen wurde über einen Zeitraum von jeweils vier Wochen mit handschriftlicher Arzneimittelverordnung und vier Wochen nach der Einführung des CPOE die Medikation von insgesamt 898 Patienten erfasst und ausgewertet.

Ergebnisse

Als eine Kategorie von Verordnungsfehlern wurde die Häufigkeit von möglichen Arzneimittelinteraktionen mithilfe eines auf der ABDA-Datenbank beruhenden Systems (pharmazie.com) untersucht. Dabei zeigte sich keine signifikante Veränderung der Anzahl oder Schwere möglicher Interaktionen. Auch die Anzahl an auftretenden Medikationsfehlern während des Stellprozesses wurde durch die Einführung des CPOE nicht signifikant beeinflusst.

Diskussion und Schlussfolgerungen

Weitere Medikationsfehlerkategorien befinden sich derzeit noch in der Auswertung.

Referenzen

  1. AOK Bundesverband. HTA-Gutachten zur Beurteilung der Wirksamkeit von CPOE-Verfahren zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Bremen, 2009.
  2. Bundesministerium für Gesundheit. Aktionsplan 2013/2015 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Bonn, 2013.


Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt wird von den Autoren verneint.