News 2019-60
26.11.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Olaparib (neues AWG: Mammakarzinom) (Lynparza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
26.11.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Olaparib (neues AWG: Mammakarzinom) (Lynparza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ sieht für Olaparib als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRCA1/2-Mutationen in der Keimbahn, die ein HER2-negatives, lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Mammakarzinom haben, einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Die AkdÄ folgt nicht der Bewertung des IQWiG. Die vorliegenden Daten zur Krankheitskontrolle (PFS, Ansprechrate) belegen eine Wirksamkeit von Olaparib, die sich allerdings nicht in ein längeres Überleben überträgt. Ein Überlebensvorteil für eine Subgruppe – wie vom IQWiG nach dem Merkmal „vorherige Chemotherapie des metastasierten Brustkrebses“ postuliert – ist nach Ansicht der AkdÄ nicht belegt. Der signifikante Effekt ist keineswegs als gesichert anzusehen, da ein Zufallsergebnis durchaus möglich ist, v. a. aufgrund der sehr kleinen Fallzahlen der eingeschlossenen Patienten. Zudem zeigt sich die Effektmodulation bezüglich des PFS nicht in gleicher Weise. Auch ist das Gesamtüberleben im Vergleichsarm für die mit Chemotherapie vorbehandelten Patienten länger als für die nicht mit Chemotherapie vorbehandelten, was nicht den klinischen Erwartungen entspricht. Es ist davon auszugehen, dass die OlympiAD-Studie nicht ausreichend gepowert war, um Effektunterschiede durch Subgruppenanalysen aufzudecken.
Aus Sicht der AkdÄ darf daher die Effektmodifikation bezüglich des Endpunkts Gesamtüberleben in der Subgruppenanalyse – trotz formal statistisch signifikanten Ergebnisses – bei Betrachtung der sonstigen Daten und der klinischen Plausibilität nicht in eine separate Bewertung des Zusatznutzens von Olaparib münden. Die AkdÄ stimmt dem IQWiG zu, dass Subgruppenanalysen zur Untersuchung ggf. differenzieller Effekte von Olaparib im Vergleich mit der a priori gewählten Chemotherapie (Capecitabin oder Vinorelbin oder Eribulin) wünschenswert gewesen wären, um der Frage nachzugehen, ob sich die Effekte zwischen den Therapieoptionen unterscheiden. Die Aussagekraft von Subgruppenanalysen dieser Art anhand der Daten der OlympiAD-Studie ist aber als fraglich einzustufen, da es sich im Kontrollarm um sehr kleine Patientensubgruppen handelt.
Bezüglich der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität lässt die eingeschränkte Datenlage jedoch keinen bzw. nur einen sehr geringen Vorteil für Olaparib erkennen. Die Vorteile von Olaparib bezüglich der Vermeidung von Nebenwirkungen beziehen sich auf schwere UE sowie auf Abbruch wegen UE. Signifikante Unterschiede bestehen bezüglich schwerer Neutropenien und schwerer Gefäßerkrankungen. Die klinische Relevanz dieser Effekte ist allerdings nicht abschließend beurteilbar, da Daten zu klinischen Effekten wie Infektionen oder Hospitalisierungen nicht vorliegen.
Nach Abwägung dieser Aspekte lässt sich aus Sicht der AkdÄ lediglich ein geringer Zusatznutzen von Olaparib ableiten, der sich nach derzeitiger Datenlage im Wesentlichen durch Effekte zu den Endpunkten der Kategorie Nebenwirkungen begründet.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Olaparib ist zugelassen bei