News 2020-02
06.01.2020 – Stellungnahme der AkdÄ zu Dupilumab (neues AWG: Asthma) (Dupixent®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
06.01.2020 – Stellungnahme der AkdÄ zu Dupilumab (neues AWG: Asthma) (Dupixent®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Für die AkdÄ sind übereinstimmend mit dem IQWiG die vom pU vorgelegten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Dupilumab als „Add-on-Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem schweren Asthma mit Typ-2-Entzündung, die bereits hoch dosierte ICS und mindestens ein weiteres Arzneimittel als Erhaltungstherapie erhalten haben“, nicht geeignet, einen Zusatznutzen von Dupilumab gegenüber der ZVT abzuleiten.
Ein Zusatznutzen von Dupilumab ist für diese Patienten somit nicht belegt.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Dupilumab ist zugelassen