News 2020-12
11.02.2020 – Stellungnahme der AkdÄ zu Atezolizumab (neues AWG: Mammakarzinom) (Tecentriq®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
11.02.2020 – Stellungnahme der AkdÄ zu Atezolizumab (neues AWG: Mammakarzinom) (Tecentriq®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit nab-Paclitaxel lässt keine Ableitung eines Zusatznutzens zu.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Atezolizumab ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit
Mammakarzinom
– in Kombination mit nab-Paclitaxel bei nicht resezierbarem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten triple-negativen Mammakarzinom, mit Tumoren PD-L1-Expression ≥ 1 % und ohne vorherige Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung.
Urothelkarzinom
– als Monotherapie bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
– als Monotherapie bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC nach vorheriger Chemotherapie. Patienten mit EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC sollten vor der Therapie mit Atezolizumab zudem auch bereits entsprechende zielgerichtete Therapien erhalten haben.
– als Kombinationstherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC mit nicht-plattenepithelialer Histologie
Kleinzelliges Lungenkarzinom (SCLC)
– in Kombination mit Carboplatin und Etoposid zur Erstlinienbehandlung des SCLC im fortgeschrittenen Stadium (Extensive Stage Small Cell Lung Cancer, ES-SCLC).