News 2021-13
06.04.2021 – Stellungnahme der AkdÄ zu Dapagliflozin (neues AWG: chronische Herzinsuffizienz) (Forxiga®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
06.04.2021 – Stellungnahme der AkdÄ zu Dapagliflozin (neues AWG: chronische Herzinsuffizienz) (Forxiga®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen von Dapagliflozin bei Patienten mit symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz und reduzierter Ejektionsfraktion (LVEF ≤ 40 %), die unter einer optimierten Basistherapie der Herzinsuffizienz und der Komorbiditäten weiterhin symptomatisch sind. Die optimierte Basistherapie der Herzinsuffizienz beinhaltet mindestens eine Kombination aus ACE-Hemmer/Angiotensinrezeptorblocker mit Betablockern und Mineralokortikoidrezeptor-Antagonisten (MRA) sowie eine suffiziente Therapie mit Diuretika. Das Ausmaß des Zusatznutzens von Dapagliflozin wird von der AkdÄ für Patienten im NYHA-Stadium II als beträchtlich, für Patienten im NYHA-Stadium III/IV als gering beurteilt. Aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung der Basistherapie besteht aus Sicht der AkdÄ für beide Patientengruppen lediglich ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen.
Das IQWiG sieht für Patienten mit symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Dapagliflozin plus optimierte Standardtherapie gegenüber der optimierten Standardtherapie. Diese Einschätzung begründet das IQWiG mit der unvollständigen Erfassung unerwünschter Ereignisse in der Studie DAPA-HF sowie den unzureichenden Angaben zu Therapieanpassungen. Insbesondere sei unklar, welchen Einfluss die geringe Anwendung von Angiotensin-Rezeptor-Neprilysin-Inhibitoren auf die gezeigten Effekte habe.
Die AkdÄ bewertet den Zusatznutzen von Dapagliflozin gegenüber einer optimierten Basistherapie der Herzinsuffizienz und berücksichtigt bei der Beurteilung des Ausmaßes des Zusatznutzens die signifikante Effektmodifikation der Mortalität durch den Schweregrad der Herzinsuffizienz nach NYHA-Klasse. Das Ausmaß des Zusatznutzens von Dapagliflozin bei Patienten mit NYHA-Klasse II wird als beträchtlich beurteilt, da bei diesen Patienten unter Dapagliflozin die Gesamtmortalität signifikant um 4,2 % reduziert war. Bei Patienten mit NYHA-Klasse III/IV wurde die Mortalität hingegen nicht signifikant beeinflusst, vielmehr zeigte sich ein numerisch gegenläufiger Effekt. Eine signifikante Wirkung auf patientenrelevante Endpunkte bestand bei Patienten im NYHA-Stadium III/IV lediglich bezüglich der Hospitalisierungsrate. Die AkdÄ schätzt deshalb das Ausmaß des Zusatznutzens von Dapagliflozin bei Patienten mit NYHA-Klasse III/IV nur als gering ein.
Aus Sicht der AkdÄ kann lediglich ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen vorliegen, da die Aussagesicherheit der Studie DAPA-HF eingeschränkt ist durch Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung der Basistherapie der Herzinsuffizienz: Knapp 30 % der Patienten erhielten keinen MRA, davon ca. die Hälfte der Patienten aus unklaren Gründen. Außerdem liegen keine Angaben zu den Dosierungen und der Modifikation der Basistherapie vor.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.