Stellungnahme der AkdÄ zu Palbociclib (Ibrance®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
07.11.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Palbociclib (Ibrance®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
07.11.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Palbociclib (Ibrance®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Aus Sicht der AkdÄ ist bei postmenopausalen Patientinnen mit HR-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom in Erstlinientherapie ein Zusatznutzen für Palbociclib nicht belegt.
Die vom IQWiG in die Bewertung eingeschlossenen und verwerteten Daten zeigen, dass Palbociclib in dieser Indikation zu keinem Überlebensvorteil führt und, durch die numerisch höheren Nebenwirkungsraten, ein höherer Schaden nicht auszuschließen ist. Die AkdÄ schließt sich der Kritik des IQWiG an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)