Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln für Kinder

AkdÄ News 2022-42

19.12.2022 – Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln für Kinder

Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat über weitere Maßnahmen zur Abmilderung der Engpässe bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln für Kinder (Suppositorien und Säfte) beraten.

Aus den vorhandenen Daten, die das BfArM grafisch zusammengestellt hat (1), ergibt sich kein Hinweis auf einen Lieferabriss, da kontinuierlich Arzneimittel in den Markt gebracht werden. Dagegen verursacht die aktuell erhöhte Atemwegsinfektionsrate bei Kindern einen Mehrbedarf dieser Produkte, der nicht vollständig kompensiert werden kann. Außerdem führten im Sommer Einkäufe von Apotheken zur Bevorratung zu einer reduzierten Verfügbarkeit der Produkte und zu regionaler Ungleichverteilung.

Der Beirat gab daher folgende Empfehlungen zur Abmilderung der Engpässe:

  • Von einer Bevorratung, die über das Maß eines wöchentlichen Bedarfs hinausgeht, wird dringend abgeraten. Dieser Appell richtet sich insbesondere an öffentliche Apotheken und Großhandlungen.
  • Die Abgabe von Tabletten sollte geprüft werden unter Berücksichtigung des Alters des Kindes und der Verfügbarkeit der Darreichungsform. Teilbare Tabletten mit Paracetamol sind für Kinder ab vier Jahren, mit Ibuprofen ab sechs Jahren verfügbar. Saft sollte an Kinder und Jugendliche ab neun Jahren nur dann auf Rezept abgegeben werden, wenn die Einnahme von Tabletten nicht möglich ist.

Die Empfehlungen des Beirats vom August 2022 sind weiterhin aktuell und befürworten unter anderem die Herstellung von Rezepturen bzw. Defekturen für diese Arzneimittel (1). Dies ist gestützt durch die dringende Empfehlung des GKV Spitzenverbands an seine Mitglieder, die dadurch höheren Kosten zu erstatten. Weiterhin sollen die entsprechenden Verschreibungen auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxen gesondert berücksichtigt werden.

Literatur

  1. BfArM: Dringende Empfehlung des Beirats zur eingeschränkten Verfügbarkeit von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Arzneimitteln. Stand: 12. Dezember 2022.