Stellungnahme der AkdÄ zu Pembrolizumab (Keytruda®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
20.12.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Pembrolizumab (Keytruda®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
20.12.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Pembrolizumab (Keytruda®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Fragestellung 1: Für Patientinnen mit persistierendem, rezidivierten oder metastasierten Zervixkarzinom mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1), Erstlinie, für die Cisplatin oder Carboplatin + Paclitaxel ± Bevacizumab eine geeignete Therapie nach ärztlicher Maßgabe darstellt, sieht die AkdÄ einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen von Pembrolizumab + Chemotherapie ± Bevacizumab.
Für Patientinnen, für die Cisplatin oder Carboplatin + Paclitaxel ± Bevacizumab keine geeignete Therapie darstellt, sieht die AkdÄ einen Zusatznutzen von Pembrolizumab + Chemotherapie ± Bevacizumab als nicht belegt an.
Fragestellung 2: Für Patientinnen mit persistierendem, rezidivierten oder metastasierten Zervixkarzinom mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1), nach einer Erstlinienchemotherapie und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt, sieht die AkdÄ für Pembrolizumab + Chemotherapie ± Bevacizumab einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)