Stellungnahme der AkdÄ zu Risankizumab (Skyrizi®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
03.05.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Risankizumab (Skyrizi®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
03.05.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Risankizumab (Skyrizi®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Risankizumab bei Erwachsenen mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn (MC) nicht belegt ist.
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann. Auch nach Einschätzung der AkdÄ ist es nicht möglich, anhand der vorliegenden Studiendaten den Stellenwert von Risankizumab zu beurteilen. Insbesondere fehlen ausreichend vollständige Daten über eine angemessen lange Behandlungsdauer des MC.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)