Stellungnahme der AkdÄ zu Spesolimab (Spevigo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2023-20

05.06.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Spesolimab (Spevigo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Generalisierte pustulöse Psoriasis, Akutbehandlung

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Spesolimab bei der Behandlung von Schüben bei Erwachsenen mit generalisierter pustulöser Psoriasis nicht belegt ist.

Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen von Spesolimab als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann. Die AkdÄ folgt dieser Einschätzung. Der Abbruch der Langzeittherapie und der fast vollständige Therapieverzicht im akuten Schub entspricht nicht dem Versorgungsstandard. Zudem ist aus klinischer Sicht eine randomisierte Studiendauer von mindestens vier Wochen erforderlich, um die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Schubtherapie mit Spesolimab beurteilen zu können.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Spesolimab (Spevigo®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)